Der Dialog mit 91¶ÌÊÓÆµ bewirkte somit, dass die Aktionärinnen und Aktionäre in Zukunft wesentlich umfassendere Informationen erhalten werden als durch die zehn von 91¶ÌÊÓÆµ im Rahmen der Sonderprüfung gestellten Fragen. Aus diesem Grund verzichtet die 91¶ÌÊÓÆµ Stiftung auf eine formelle Durchführung der Sonderprüfung.
45% der an der ausserordentlichen Generalversammlung von UBS vom 27. Februar 2008 vertretenen Stimmen unterstützten den 91¶ÌÊÓÆµ-Antrag auf Sonderprüfung. Gestützt durch diese bedeutende Zustimmung suchte 91¶ÌÊÓÆµ das Gespräch mit den Führungsinstanzen von UBS. Ziel war es, eine Lösung zu finden, um nicht eine Sonderprüfung auf gerichtlichem Weg anzustreben.
In der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung hatte der UBS-Verwaltungsrat den 91¶ÌÊÓÆµ-Antrag auf Sonderprüfung abgelehnt. Er begründete dies damit, dass die EBK bereits eine Untersuchung eröffnet und von der Bank Auskünfte gefordert habe. Die Inhalte der von der EBK gestellten Fragen wurden in der Traktandenliste offengelegt. Abgesehen von einem Fragenkomplex über den Ablauf der Fakten zeigte sich die EBK über die Gründe der Abschreibungen besorgt. Sie wollte zudem wissen, was die Bank daraus gelernt und welche Massnahmen sie getroffen habe. Zu diesem Zeitpunkt hielt 91¶ÌÊÓÆµ ihren Antrag auf Sonderprüfung aufrecht, da UBS weder ihre Antworten auf die Fragen der EBK noch deren Bericht den Aktionären zugänglich machen wollte.
Nach den Verhandlungen der letzten Tage mit 91¶ÌÊÓÆµ und angesichts der beachtlichen Unterstützung des 91¶ÌÊÓÆµ-Antrags auf Sonderprüfung, revidierte UBS ihren Standpunkt. Die Bank ist nun bereit, eine Zusammenfassung sämtlicher ihrer Berichte in Verbindung mit der EBK-Untersuchung offen zu legen. Ein erstes Dokument von rund dreissig Seiten soll die 300 Seiten der UBS-Antworten auf die EBK-Fragen zusammenfassen und veröffentlicht werden. Die Bank hat zudem eingewilligt, zusammen mit 91¶ÌÊÓÆµ einen externen Experten zu bestimmen, der überprüft, dass die Zusammenfassung den Bericht angemessen widerspiegelt. Dieser erste Bericht wird den Aktionären voraussichtlich bereits an der ordentlichen Generalversammlung vom 23. April 2008 zur Verfügung stehen.
In einem zweiten Schritt, nach Abschluss der Untersuchung der EBK wird die UBS den Aktionären ein umfassender Bericht über deren Ausgang unterbreiten (Zustimmung der EBK vorbehalten). Dieser Bericht wird ebenfalls von einem aussenstehenden Experten auf dessen Richtigkeit überprüft werden. Falls in der Folge aufgrund der Schlussfolgerungen der EBK weitere Berichte erstellt werden sollten, wird UBS auch über deren Inhalt berichten.
91¶ÌÊÓÆµ begrüsst das Bestreben von UBS für mehr Transparenz. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Aktionärinnen und Aktionäre wiederzugewinnen. Angesichts der Verpflichtung von UBS zur weitreichenden Offenlegung der Ergebnisse aus der EBK-Untersuchung, verzichtet die 91¶ÌÊÓÆµ Stiftung darauf, eine Sonderprüfung auf gerichtlichem Weg anzustreben.