12/01/2017

Die 91¶ÌÊÓÆµ Stiftung veröffentlicht die 17. Ausgabe ihrer Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance. Die Ausgabe 2018 verdeutlicht insbesondere die Erwartungen von 91¶ÌÊÓÆµ in Bezug auf die Genehmigung der Vergütungsberichte bei börsenkotierten Unternehmen. 91¶ÌÊÓÆµ erwartet von den Unternehmen vor allem mehr Transparenz über die variablen Vergütungen, welche mehrere Jahre nach ihrer Zuteilung am Ende der Leistungsbemessungsperiode ausbezahlt wurden.

Die 91¶ÌÊÓÆµ-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden jedes Jahr gründlich überarbeitet, um Neuerungen im Bereich der Corporate Governance Rechnung zu tragen. Die Ausgabe 2018 bleibt diesem Ansatz von 91¶ÌÊÓÆµ treu.

Wichtigste Änderungen gegenüber 2017

In Anbetracht der Entwicklungen im Bereich Vergütungen erläutert 91¶ÌÊÓÆµ in ihren Richtlinien die Kriterien für die Genehmigung eines Vergütungsberichts. Insbesondere gewähren immer mehr Unternehmen einen Teil der Vergütung zeitversetzt in Form von Aktienplänen. In solchen Fällen wird in den Vergütungsberichten zwar die Höhe der Vergütungen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Zuteilung aufgeführt, es mangelt aber an Transparenz über den definitiv erhaltenen Betrag am Ende der Leistungsbemessungsperiode (Vesting). Zur Genehmigung der Vergütungsberichte sehen die Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte künftig folgende neue Regeln vor:

  • Ex-post Erläuterung des Erfüllungsgrads der verschiedenen Leistungskriterien im Rahmen der Zuteilung des Jahresbonus
  • Veröffentlichung der am Ende der Leistungsbemessungsperiode im Rahmen der langfristigen Pläne realisierten Werte. Der Bericht muss den Erfüllungsgrad der verschiedenen Leistungskriterien sowie den endgültig ausbezahlten Betrag darlegen.

Stimmrechtsrichtlinien öffentlich zugänglich

Die Richtlinien ermöglichen es 91¶ÌÊÓÆµ, Abstimmungsempfehlungen zu formulieren, die sich auf eindeutig festgelegte Regeln abstützen, welche auf der Webseite frei einsehbar sind. Diese Empfehlungen richten sich gleichzeitig an die allen Investoren offenstehenden 91¶ÌÊÓÆµ Anlagefonds und die institutionellen Kunden von 91¶ÌÊÓÆµ Services, wozu insbesondere zahlreiche Schweizer Pensionskassen zählen. Die Stimmempfehlungen von 91¶ÌÊÓÆµ werden zwei Tage vor der jeweiligen Generalversammlung auf der 91¶ÌÊÓÆµ-Website veröffentlicht.

91¶ÌÊÓÆµ-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2018

Wichtigste Änderungen gegenüber der Ausgabe 2017

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Generalversammlungen