01/21/2013

Eine Gruppe von Institutionellen Investoren, Stimmrechtsberatern und Wirtschaftsvertretern hat heute Morgen in Zürich die «Richtlinien für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften» vorgestellt. Die Herausgeber setzen damit aktiv ein Zeichen zu Gunsten einer zielführenden Selbstregulierung.

91¶ÌÊÓÆµ ist stolz darauf, heute der Realisierung dieses Projektes, zu dessen Initiatoren die Stiftung gehört, beizuwohnen. Seit vielen Jahren weist 91¶ÌÊÓÆµ die Institutionellen Investoren immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, bei der Ausübung der Mitwirkungsrechte über gemeinsame Best-Practice-Regeln zu verfügen. Für Institutionelle Anleger ist die systematische und transparente Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte eine Pflicht gegenüber ihren Begünstigten.

91¶ÌÊÓÆµ verpflichtet sich, die eigenen Aktionärsrechte auf systematische und transparente Weise auszuüben sowie erforderliche Massnahmen je nach Fall zu verstärken. Dies bedeutet, dass die 91¶ÌÊÓÆµ Stiftung nicht nur ihre Stimmrechte wahrnimmt, sondern auch den Dialog mit den Führungsinstanzen der Unternehmen sucht und sich an spezifischen Aktionärsgruppierungen beteiligt. Notfalls reicht 91¶ÌÊÓÆµ Aktionärsanträge zuhanden der Generalversammlung ein.

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