In Anbetracht der schwerwiegenden Mängel, welche infolge des Beschattungsskandals festgestellt wurden, empfiehlt 91¶ÌÊÓÆµ, an der Generalversammlung der Credit Suisse Group vom 30. April 2020 den Führungsinstanzen der Bank die Décharge nicht zu erteilen. Des Weiteren empfiehlt 91¶ÌÊÓÆµ, die Vergütungen der Führungsinstanzen sowie die Wiederwahl des Verwaltungsratspräsidenten abzulehnen. Schliesslich rät 91¶ÌÊÓÆµ den Aktionären, aufgrund der mit der Coronavirus-Pandemie verbundenen Ungewissheit die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 aufzuschieben.
Da die aufgedeckten Vorgänge schwerwiegend sind und die Untersuchungen betreffend die Überwachung ehemaliger Kadermitglieder der Bank, darunter Iqbal Khan, ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung, immer noch laufen, hält es 91¶ÌÊÓÆµ zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, den Führungsinstanzen der Credit Suisse die Décharge zu erteilen. 91¶ÌÊÓÆµ bedauert es auch, dass keine Erklärungen abgegeben wurden zur Tatsache, dass Iqbal Khan nur drei Monate nach seinem Ausscheiden aus der Credit Suisse zur Konkurrenz wechseln konnte, obwohl für Mitglieder der Geschäftsleitung in der Regel eine Frist von mindestens sechs Monaten gilt.
Ausserdem ist 91¶ÌÊÓÆµ der Meinung, dass die der Geschäftsleitung gewährten variablen Vergütungen dem Beschattungsskandal, welcher dem Ruf der Bank sehr schadete, nicht ausreichend Rechnung tragen. Insbesondere der Jahresbonus des ehemaligen CEO, der infolge dieser Affäre im Februar 2020 zurücktreten musste, wird als überhöht angesehen.
Seit 2017 hält 91¶ÌÊÓÆµ angesichts der zahlreichen Affären, welche den Ruf der Bank während der letzten Jahre geschädigt haben, einen Wechsel des Präsidiums für unumgänglich, um das Vertrauen der Aktionäre wiederherzustellen. Daher empfiehlt 91¶ÌÊÓÆµ, die Wiederwahl von Urs Rohner als Verwaltungsratspräsident abzulehnen.
Schliesslich empfiehlt 91¶ÌÊÓÆµ den Aktionären, aufgrund der mit der Coronavirus-Pandemie verbundenen wirtschaftlichen und finanziellen Ungewissheit, in diesem Jahr auf die Auszahlung der Dividende zu verzichten. Trotz des Vorschlags durch den Verwaltungsrat, die Dividende je hälftig in zwei Schritten auszuzahlen, ist 91¶ÌÊÓÆµ der Ansicht, dass die systemrelevanten Finanzinstitutionen ihr Eigenkapital so weit wie möglich bewahren und die Wirtschaft weiterhin unterstützen sollten.
91¶ÌÊÓÆµ Stimmempfehlungen für die Credit-Suisse-Generalversammlung